AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Anmeldung
- Die Reservierung der Kursplätze richtet sich nach der Reihenfolge bzw. Eingangsdatum Ihrer Online Anmeldung.
- Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Sollte wegen der großen Nachfrage ein Kurs bereits ausgebucht sein, erhalten Sie ebenfalls eine Benachrichtigung. Die Anmeldung ist
§2 Nachholen versäumter Kursstunden
Es handelt sich hier um so genannte „geschlossene Kurse/Gruppen. Es ist aus organisatorischen und finanziellen Gründen leider nicht möglich eine versäumte Stunde hinten anzuhängen bzw. nachzuholen.
§3 Kursgebühr
Die Kursgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, aber spätestens bis Kursbeginn zu entrichten.
§4 Rücktritt vor Kursbeginn
- Ihre Anmeldung zu den Kursen ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts. Eine Stornierung kann jedoch in bestimmten Fällen vorgenommen werden. Sollten Sie an der gebuchten Veranstaltung doch nicht teilnehmen können, ist ein Rücktritt möglich, wenn Sie
- den Rücktritt schriftlich mitteilen
- die angegebenen Fristen einhalten
- das Stornierungsentgelt bezahlen.
- Die Höhe des Stornierungsentgelts ist abhängig vom Rücktrittszeitpunkt:
- mehr als 14 Tage vor dem Start des Kurses ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25 Euro zu zahlen
- weniger als 2 Wochen vor dem Start des Kurses: 50 % der Kursgebühr
- bei einem Rücktritt nach dem Start des Kurses: 100% der Kursgebühr
- Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Stornierungsfristen und die Berechnung der anteiligen Stornierungsentgelte der Eingang des schriftlichen Online-Rücktritts (per E-Mail) bei uns maßgeblich
§5 Haftung
Haftung wird von den Organisatoren/innen gegenüber den Teilnehmerinnen/ Teilnehmern aller Veranstaltungen und Kurse auch auf Wegen, nicht übernommen. Unsere Haftung für fremdes Verschulden wird außerdem nach §§ 276 und 278 BGB ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Für Sach- und Personenschäden ist die Haftung ausgeschlossen.
§6 Kursabsagen vor Kursbeginn
Purzelräume GbR (Organisator der Kurse) behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Beteiligung, aus räumlichen, personellen oder finanziellen Gründen abzusagen.
§7 Ausfall einer Kursstunde im Krankheitsfall der Kursleitung
Für Kursstunden, die aus Krankheitsgründen der Kursleitung ausfallen werden entsprechend Ersatztermine angeboten. Wenn der Ersatztermin nicht wahrgenommen wird, verfällt der Anspruch auf die Kursstunde. Die Rückerstattung einer ausgefallenen Kursstunde ist nicht möglich.
§8 Organisation der Kurse
Purzelräume GbR ist für die Organisation der Kurse und für die Gesamtabwicklung der Anmeldeformalitäten und Modalitäten verantwortlich. Für den Inhalt und den Ablauf der Kurse trägt die jeweilige Kursleitung die Verantwortung.
§9 gesetzlich veranlasstes Kursveranstaltungsverbot
Die Purzelräume GbR behält sich vor im Falle eines gesetzlich veranlassten Kursveranstaltungsverbotes durch beispielsweise eine Pandemie, die anfallenden Kursgebühren bzw bereits geleisteten Zahlungen einzubehalten und die Kursteilnehmer/Innen für die Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt, an einem anderen, zumutbaren Kursort (auch Outdoorkurse) oder für die Teilnahme an Onlinekursen (Echtzeitkurse oder Aufzeichnungen) umzubuchen. Rückerstattungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§10 weitere Bestimmungen für Hebammenleistungen
Im Rahmen der Hebammenleistungen gelten die folgenden weiteren in kursiv dargestellten Bestimmungen:
„Während meiner Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit nehme ich Dienste der Hebamme Gabriele Holocher, Empfingen, in Anspruch.
Haftung Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dafür besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt oder eine andere Hebamme hinzugezogen wird, entsteht zu diesen ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen oder für Leistungen anderer Hebammen.
Erreichbarkeit Die Hebamme kann nicht immer direkt ans Telefon gehen. Sie ist per SMS, Signal oder Anrufbeantworter (Festnetz) erreichbar und ruft mich zwischen 8.30 Uhr und 18.30 Uhr an Wochentagen zurück.
In dringenden Fällen oder bei unklaren Ereignissen warte ich nicht auf einen Rückruf sondern wende mich an das nächstgelegen Krankenhaus oder kontaktiere meinen Gynäkologen oder Kinderarzt.
Für Kassenversicherte:
Kostenübernahme:
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit meiner gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme mich rechtzeitig aufklären wird.
In folgenden Fällen werden mir die erbrachten Leistungen privat in Rechnung gestellt:
- falls keine gültige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse feststellbar ist
- falls die in Anspruch genommenen Leistungen die Höchstgrenzen des geltenden Hebammen Gebührenvertrags übersteigen und daher nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die Hebamme wird mich vorher über solche Leistungen informieren.
- Um zu vermeiden, dass erstattungsfähige Kontingente überschritten werden, werde ich Frau Holocher über alle Leistungen informieren, die ich bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehme oder genommen habe.
- angemeldete, aber nicht wahrgenommene Kurstermine können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen daher privat bezahlt werden.
Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit meiner Krankenkasse das HebRech ServiceCenter in Karlsruhe beauftragt wird. Dazu werden die zur Abrechnung nach § 301a SGB V notwendigen Angaben weitergeleitet (insbes. sind dies Name, Geburtsdatum und die abzurechnenden Leistungen mit Datum). Das Service Center ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf die Daten nur an meine Krankenkasse weitergeben. Meine Daten werden dort nur für die Dauer der ordnungsgemäßen Abrechnung gespeichert. Diese Erklärung kann ich jederzeit widerrufen.
Für Selbstzahlerinnen/ Privat versicherte:
Die Hebamme wird mir folgende Gebühren in Rechnung stellen:
- Gebühren entsprechend der gültigen Privat-Gebührenverordnung mit 1,8 fachem Satz
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Sollte die Inanspruchnahme der Hebammenleistung nach Häufigkeit oder Umfang die in der Privat-Gebührenordnung geregelten Leistungen übersteigen, wird die Hebamme vorher über diese Leistungen unterrichten. Zur fristgerechten Zahlung der Hebammenrechnung bin ich zusammen mit meinem Partner verpflichtet. Unabhängig von der Erstattung meiner Krankenversicherung oder der Beihilfe.
Die Rechnung der Hebamme ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die zur Geltendmachung von Hebammenhonoraren notwendigen Auskünfte an die zuständigen Stellen erteilt werden (z.B. beim anteiligen Wegegeld).
Vertrag Zusatz Covid-19-Erkrankung
Ich verpflichte mich zur Informationsauskunft gegenüber der Hebamme sofern Anzeichen einer Covid-19-Erkrankung oder eine staatliche Quarantäneverordnung bei mir, oder bei mir im Haushalt lebenden Personen, vorliegen.
Die Auskunftserteilung hat ohne aktive Nachfrage der Hebamme unmittelbar bei Bekanntwerden von Symptomen oder Quarantäneanordnungen zu erfolgen.
Für entstandene Schäden der Hebamme und in Folge Dritte, durch bewusstes Unterschlagen an Informationen, hafte ich in vollem Umfang.
-Alle Anwesenden tragen bei der aufsuchenden Betreuung durch die Hebamme einen Mund – Nasenschutz und halten den Mindestabstand ein.
- Falls Anzeichen einer Covid-19-Erkrankung oder anderer unklarer grippaler Erkrankungen vorliegen oder eine staatliche Quarantäneverordnung vorliegt, kann KEINE persönliche Betreuung angeboten werden. Die Betreuung ist dann bis zur Genesung oder Entlassung aus der Quarantäne telefonisch oder per Videotelefonie möglich.
- Falls die Hebamme aufgrund einer Erkrankung oder Kontakt mit infizierter Person in häusliche Quarantäne muss, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Vertretung durch eine andere Kollegin.
(Anmerkung für Anja: der nächste Satz muss gut sichtbar sein, wegen meiner Berufshaftpflichtversicherung und Abrechnung mit den Kassen)
Durch die Inanspruchnahme der Hebamme G. Holocher erkläre ich mich mit den Vertragsbedingungen einverstanden. Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.
Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin, wie auch der Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend der Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlager hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
- Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
- Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301 a ABS. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
- Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt durch die Hebamme gegenüber der Patientin
- Sofern Probenentnahmen ( z.B. Blut ) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des Patienten einen Laborarzt bzw. ein med. Labor.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Danach entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Die Hebamme ist aufgrund §199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzung vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art.18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Königstraße 10a
70173 Stuttgart
Tel. 0711/615541-0
Fax.0711/615541-15
Email:
Website: http:/www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de „
§11 Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen Wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten die dem am nächsten kommt was die Vertragsparteien gewollt hätten wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten. Dies gilt entsprechend bei einer Lücke im Vertrag.
- Mündliche Nebenvereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der
Stand: 01.01.2022